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LAG Schleswig-Holstein, 28.07.2000 - 4 Ta 102/00 |
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Juli 2000 - 4 Ta 102/00 (https://dejure.org/2000,15064)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abhängigkeit eines vor Güteverhandlung gestellten Weiterbeschäftigungsantrags von der Prozesskostenhilfegewährung; Zielsetzung des Gütetermins vor dem Arbeitsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit eines Antrags auf Weiterbeschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 21.06.2000 - 2 Ca 1478/00
- LAG Schleswig-Holstein, 28.07.2000 - 4 Ta 102/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Schleswig-Holstein, 13.07.1989 - 6 Ta 75/89
Erstattungsfähigkeit von Tagesgeldern und Abwesenheitsgeldern sowie etwaigen …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 28.07.2000 - 4 Ta 102/00
Nach der Rechtsprechung der VI. Kammer des Beschwerdegerichts ist ein Antrag auf Weiterbeschäftigung vor dem Scheitern des Gütetermins - soweit nicht besondere Umstände vorliegen - nicht erforderlich und damit "mutwillig" i. S. v. § 114 S. 1 ZPO (LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 13. Juli 1989 - 6 Ta 75/89 - vgl. auch LAG Düsseldorf in LAGE § 114 ZPO Nr. 16).
- LAG Schleswig-Holstein, 15.10.2004 - 2 Ta 202/04
Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, teilweise Bewilligung, Mutwilligkeit, …
Genau diese Überlegungen muss auch ein auf Kosten des Staates prozessierender Kläger anstellen (LAG Schleswig Holstein Beschluss vom 28.7.2000 - 4 Ta 102/00; LAG Schleswig Holstein Beschluss vom 30.6.1998- 3 Ta 172 d/97). - ArbG Bremen, 22.09.2006 - 5 Ca 5305/06
Kündigungsschutzklage - Prozesskostenhilfe für Weiterbeschäftigungsantrag
Auch daher sei ausreichend, einen Weiterbeschäftigungsantrag erst nach erfolgloser Güteverhandlung zu stellen, ein vorher gestellter Antrag sei als mutwillig anzusehen (LAG Hamm 4 Ta 415/05 v. 28.6. 2005, 4 Ta 335/04 v. 16.12.04, 4 Ta 355/04 v. 16.12.04, 4 Ta 286/01 v. 30.1.02; LAG Schleswig-Holstein 2 Ta 2202/04 v. 15.10.04, 4 Ta 102/00 v. 28.7.00, 6 Ta 75/89 v. 13.7.89)! Wenn ein unechter Hilfsantrag vorliege, führe das zu keinem anderen Ergebnis, da zwei selbständige Streitgegenstände vorliegen, für die getrennte Streitwerte festzusetzen seien (LAG Hamm 4 Sa 2233/97 und 4 Ta 335/04 v. 16.12.04).